Aktueller Stand, geplante Abschaffung (Bürokratieabbau) – und die Vor- und Nachteile für Dich
Wenn Du als Immobilienmakler arbeitest (oder gerade einsteigen willst), hast Du es in den letzten Wochen vermutlich mitbekommen: Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen des Bürokratieabbaus die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Bundesregierung
Das sorgt für Verwirrung – und für ganz praktische Fragen:
Gilt die Pflicht jetzt noch?
Muss ich weiterhin Stunden nachweisen und Unterlagen aufbewahren?
Was ändert sich, wenn das Gesetz wirklich kommt?
Ist das gut oder schlecht – für die Branche und für Dich?
Hier bekommst Du eine klare, ehrliche Einordnung.
Wichtiger Hinweis (bitte lesen):
Dieser Blog ist eine Informationsquelle und ein Erfahrungsaustausch – keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte (z. B. zu Pflichten, Fristen, Kontrollen) wende Dich bitte an Deine zuständige Behörde, IHK oder fachkundige Berater.
1) Der aktuelle, gültige Stand (Stand: 14. Dezember 2025)
Ja: Die Weiterbildungspflicht gilt aktuell weiterhin.
Solange eine Änderung nicht das komplette Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat und nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft getreten ist, bleibt die heutige Rechtslage bestehen. IHK Frankfurt am Main+1
Was gilt derzeit konkret?
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (und bestimmte mitwirkende Mitarbeiter) müssen 20 Zeitstunden innerhalb von 3 Kalenderjahren absolvieren.
Wer beides macht (Makeln und Verwalten), muss entsprechend für beide Bereiche weiterbilden.
Nachweise/Teilnahmebescheinigungen sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen (die Praxis läuft je nach Behörde oft stichprobenartig)
👉 Praxis-Tipp: Auch wenn über Abschaffung gesprochen wird: Dokumentiere und sammle Deine Nachweise weiter, bis Du schwarz auf weiß hast, dass die neue Regel wirklich in Kraft ist.
2) Was ist jetzt neu? Die geplante Abschaffung im Rahmen des Bürokratieabbaus
Was wurde politisch bereits entschieden?
Am 5. November 2025 hat das Bundeskabinett im Rahmen eines Gesetzentwurfs zum Bürokratierückbau beschlossen, dass u. a. die regelmäßige Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter entfallen soll.
Was steht im Entwurf?
Der Gesetzentwurf sieht nach den veröffentlichten Unterlagen vor, Regelungen zur Weiterbildungspflicht (u. a. in der GewO/MaBV) ersatzlos zu streichen – inklusive der damit verbundenen Dokumentations- bzw. Nachweispflichten.
Wichtig: Noch ist es nicht „durch“
Mehrere Stellen (z. B. IHK) weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Entwurf noch im Bundestag und Bundesrat beraten wird und die bisherigen Regeln bis zum Inkrafttreten weiter gelten.
3) Was würde sich für Dich ändern, wenn die Abschaffung kommt?
Wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, würde das (nach aktuellem Entwurfsstand) im Kern bedeuten:
Keine gesetzliche Pflicht mehr, alle 3 Jahre 20 Stunden nachzuweisen.
Weniger formale Dokumentations-/Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Weiterbildung.
Weiterbildung wäre dann vor allem: freiwillig, marktorientiert, eigenverantwortlich.
Das ist der Kern der „Vertrauen statt Kontrolle“-Logik, die in Berichten dazu immer wieder genannt wird. Immowelt
4) Vorteile einer Abschaffung – warum manche das gut finden
Man kann das Thema fairerweise aus mehreren Perspektiven betrachten. Die häufigsten Pro-Argumente:
✅ 1) Weniger Bürokratie, weniger Papierkram
Viele empfinden Nachweise, Ablage, Fristen und „Stunden sammeln“ als unnötige Verwaltungsarbeit – besonders für kleine Betriebe oder Solo-Makler. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben als Teil eines Bürokratieabbau-Pakets.
✅ 2) Mehr Flexibilität bei der Weiterbildung
Ohne starre Pflicht könnten Makler (und Unternehmen) Weiterbildung stärker nach Bedarf steuern:
mehr Praxis-Workshops
Spezialisierung statt Standardthemen
kürzere, gezielte Updates (z. B. Energie/Finanzierung/Recht)
✅ 3) Eigenverantwortung statt Mindeststandard
Ein Teil der Branche begrüßt den Schritt ausdrücklich und setzt auf freiwillige Qualifizierung und Berufsverantwortung.

5) Nachteile einer Abschaffung – warum viele warnen
Genauso klar gibt es starke Gegenargumente, gerade aus Fach- und Verwalterverbänden:
❌ 1) Risiko: Qualitätsniveau sinkt (und der „schwarze Schaf“-Effekt steigt)
Verbände warnen, dass ohne Pflicht weniger Menschen Weiterbildung konsequent machen – gerade diejenigen, die sie am dringendsten brauchen. VDIV
❌ 2) Verbraucherschutz & Rechtssicherheit leiden
Immobilientransaktionen sind rechtlich und wirtschaftlich komplex. Wer nicht regelmäßig updatet, erhöht das Risiko von Fehlern – und damit Stress, Haftungsthemen und Vertrauensverlust.
❌ 3) Energie-, Sanierungs- und Klimathemen werden komplexer, nicht einfacher
Gerade im Gebäudesektor kommen ständig neue Anforderungen, Förderlogiken, Pflichten, Marktänderungen. Hier argumentieren Kritiker: Jetzt Weiterbildung zu streichen sei ein falsches Signal.
❌ 4) Wettbewerb wird „unfairer“ für Qualitätsmakler
Wenn Du sauber arbeitest und investierst (Zeit, Geld, Fortbildung), konkurrierst Du noch stärker mit Anbietern, die gar nichts investieren – aber mit Dumping-Angeboten am Markt auftreten.
6) Meine praktische Empfehlung für Dich (egal wie es ausgeht)
1) Bis zur finalen Gesetzeslage: weiter dokumentieren
Auch wenn die Abschaffung politisch angeschoben ist: Aktuell gilt die Pflicht. Bewahre Nachweise wie bisher auf, bis das Inkrafttreten sicher ist.
2) Weiterbildung als Marketing-Vorteil nutzen
Falls die Pflicht fällt, kannst Du Dich abheben mit:
„Freiwillige Fortbildung – nachweisbar“
„Regelmäßige Updates zu Markt, Recht, Energie“
Zertifikate, Nachweise, Spezialisierungen (transparent auf der Website)
3) Mach Dir Deinen eigenen Standard
Statt „20 Stunden in 3 Jahren weil Pflicht“:
z. B. 2–4 Fortbildungen/Jahr fix
1 Update/Quartal (Markt, Recht, Energie, Finanzierung)
Team-Standard, wenn Du mit anderen arbeitest
👉 Das Ergebnis: mehr Sicherheit im Alltag, bessere Beratung, bessere Empfehlungen – unabhängig davon, was der Gesetzgeber macht.
Fazit
Stand heute (14.12.2025): Weiterbildungspflicht gilt weiterhin.
Politische Entwicklung: Bundesregierung hat einen Entwurf zum Bürokratierückbau beschlossen, der die Pflicht abschaffen soll; Verfahren läuft noch.
Bewertung: Bürokratie wird weniger – aber das Risiko von Qualitätsverlust und weniger Verbraucherschutz wird von vielen Akteuren klar gesehen.





